Fahrtenschreiber und Geschwindigkeitsbegrenzer
Analoge Fahrtenschreiber werden trotz zunehmender Digitalisierung weiterhin in vielen Nutzfahrzeugen eingesetzt. Ihre Prüfung darf ausschließlich von Fachkräften durchgeführt werden, die nach § 57b/d StVZO geschult sind. Da die aktuelle Grundschulung für § 57b/d nicht mehr ausreichend Zeit bietet, um die detaillierte Handhabung und Prüfung analoger Geräte zu vermitteln, richtet sich diese Erweiterungsschulung gezielt an bereits geschulte Fachkräfte. Sie vermittelt umfassend die Gerätetechnik und den praxisgerechten Prüfablauf analoger Fahrtenschreiber.
Im praktischen Teil wird die Prüfung nach § 57b am analogen Fahrtenschreiber realitätsnah simuliert. Die Teilnehmenden führen alle erforderlichen Messungen durch, nehmen die Angleichung des Geräts vor und erstellen ein Prüfdiagramm, das anschließend ausgewertet wird. Die Ergebnisse werden, wie in der Praxis im Prüfnachweis dokumentiert.