Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen M1/M2 - Auffrischungskurs
Zielgruppe:
Kfz-Meister, Kfz-Gesellen
Teilnehmerzahl:
maximal 16 Teilnehmer
Seminardauer:
4 Std., 09:00 - 13:00 Uhr
Ihr Kontakt:
Anna Vetter
Telefon: 0228-9127-145
E-Mail: vetter@tak.de
Preis (zzgl. MwSt.):
auf Anfrage
Seminarinfo
Die Anforderungen an Arbeiten an mobilen Klimaanlagen und Wärmepumpen haben sich mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1893 wesentlich verändert. Sachkundige müssen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten regelmäßig aktualisieren und spätestens alle 7 Jahre an einem Auffrischungskurs teilnehmen.
Seminarinhalte
Für Inhaber einer Klima-Sachkundebescheinigung nach der Verordnung (EG) Nr. 307/2008 gilt eine Übergangsregelung: Zur Aufrechterhaltung ihrer Sachkunde ist bis spätestens 12. März 2029 die Teilnahme an einer Auffrischungsschulung nach der DVO (EU) 2025/1893 erforderlich.

Der Auffrischungskurs M1/M2 vermittelt die für die weitere Ausübung der entsprechenden Tätigkeiten erforderlichen aktuellen Kenntnisse. Behandelt werden insbesondere Änderungen der rechtlichen Vorgaben, Arbeitssicherheit und Umweltschutz sowie aktuelle Entwicklungen bei Kältemitteln, Klimasystemen und Wärmepumpen. Vorhandene Kenntnisse zu Aufbau, Funktion, Diagnose, Wartung, Reparatur und Kältemittelrückgewinnung werden aufgefrischt und vertieft.

Teilnahmevoraussetzungen:
  • gültiger Sachkundenachweis für die entsprechenden Tätigkeiten nach bisherigem oder aktuellem Recht
  • Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 (GER)
  • Selbsterklärung, dass in den letzten zwei Jahren entsprechende Tätigkeiten an Fahrzeug-Klimaanlagen durchgeführt wurden

Inhalte des Auffrischungskurses (Theorie und Praxis):
  • Europäische und nationale Gesetzgebung
  • Wichtige Vorgaben zur Arbeitssicherheit
  • Relevante Umweltfragen
  • Grundkenntnisse über Aufbau und Funktionsweise von Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen
  • Reparatur- und Wartungsarbeiten an Klimaanlagen
  • Aufbau, Funktion und Bedienung von Klimaanlagen-Servicegeräten
  • Rückgewinnung von Kältemitteln

Der Auffrischungskurs umfasst theoretische und praktische Inhalte. Auf den praktischen Teil kann verzichtet werden, wenn die teilnehmenden Personen erklären, in den vergangenen 2 Jahren entsprechende Tätigkeiten ausgeübt zu haben (Selbsterklärung).

Nach Abschluss des Auffrischungskurses erhalten die Teilnehmenden einen entsprechenden Nachweis.

Das Schulungskonzept wurde in einem Arbeitskreis mit Vertretern von VDIK, ZDK, BIV-Kfz, Geräteherstellern und der TAK erarbeitet und zusammengestellt.

Der nächste Auffrischungskurs ist spätestens nach 7 Jahren erforderlich.