CO2-Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen M3 - Auffrischungskurs
Zielgruppe:
Kfz-Meister, Kfz-Gesellen
Teilnehmerzahl:
maximal 16 Teilnehmer
Seminardauer:
4 Std., 09:00 - 13:00 Uhr
Ihr Kontakt:
Anna Vetter
Telefon: 0228-9127-145
E-Mail: vetter@tak.de
Preis (zzgl. MwSt.):
auf Anfrage
Seminarinfo
Die Sachkunde M3 umfasst entsprechende Tätigkeiten an mobilen Klimaanlagen und Wärmepumpen mit Kohlendioxid (CO2/R-744). Sachkundige müssen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten regelmäßig aktualisieren und spätestens alle 7 Jahre an einem Auffrischungskurs teilnehmen.
Seminarinhalte
Der Auffrischungskurs M3 vermittelt die für die weitere Ausübung der entsprechenden Tätigkeiten erforderlichen aktuellen Kenntnisse. Im Mittelpunkt stehen die besonderen technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen beim Umgang mit CO2 als Kältemittel. Vorhandene Kenntnisse zu Aufbau, Funktion, Diagnose, Wartung und Reparatur von CO2-Klimaanlagen
und -Wärmepumpen werden aufgefrischt und vertieft.

Teilnahmevoraussetzungen:
  • gültiger Sachkundenachweis M3 bzw. ein entsprechender anerkannter Sachkundenachweis für Tätigkeiten an CO2-Klimaanlagen und -Wärmepumpen
  • Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 (GER)
  • Selbsterklärung, dass in den letzten 2 Jahren entsprechende Tätigkeiten an CO2-Fahrzeug-Klimaanlagen durchgeführt wurden

Inhalte der Auffrischungskurs (Theorie und Praxis):
  • aktuelle europäische und nationale Rechtsvorschriften
  • Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
  • Eigenschaften und Besonderheiten von CO2 (R-744) als Kältemittel
  • besondere Gefährdungen und Sicherheitsmaßnahmen bei CO2-Systemen
  • Aufbau und Funktion von CO2-Klimaanlagen und -Wärmepumpen
  • Druckverhältnisse und Besonderheiten des CO2-Kältekreislaufs
  • Diagnose, Wartung und Reparatur
  • fachgerechter Einsatz von Servicegeräten und Werkzeugen
  • aktuelle technische Entwicklungen

Der Auffrischungskurs umfasst theoretische und praktische Inhalte. Auf den praktischen Teil kann verzichtet werden, wenn die teilnehmenden Personen erklären, in den vergangenen 2 Jahren entsprechende Tätigkeiten ausgeübt zu haben (Selbsterklärung).

Nach Abschluss des Auffrischungskurses erhalten die Teilnehmenden einen entsprechenden Nachweis.

Das Schulungskonzept wurde in einem Arbeitskreis mit Vertretern von VDIK, ZDK, BIV-Kfz, Geräteherstellern und der TAK erarbeitet und zusammengestellt.

Der nächste Auffrischungskurs ist spätestens nach 7 Jahren erforderlich.

Hinweis: Die Dauer des Auffrischungskurses kann auf 2 Präsenz-Unterrichtsstunden reduziert werden, wenn sie im Verbund mit eines Auffrischungskurses zur Sachkunde M1/M2 stattfindet. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit dem entsprechenden Bildungszentrum auf.