Geldwäscheprävention
Im Rahmen Ihres Risikomanagements sind Automobilhändler verpflichtet auf Behördenverlangen nachzuweisen, dass Mitarbeiter in geldwäscherelevanten Tätigkeitsbereichen geschult sind. (z. B. Verkauf, Buchhaltung/Controlling, Kasse, After-Sales).
Ihren Mitarbeitern werden die notwendigen Grundlagenkenntnisse der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention in diesem Lerntool erläutert. Sie kennen die Pflichten des Autohauses, wissen wann sie wie den allgemeinen Sorgfaltspflichten nachkommen müssen und erkennen mögliche Verdachtsfälle. Die Hinweise des Bundeskriminalamts sind berücksichtigt. Fälle und Hinweise aus der Praxis des Automobilhandels erleichtern die Umsetzung im Betrieb.
Bequem vom Arbeitsplatz, zeitlich und räumlich flexibel, organisatorisch einfach, erfüllt behördliche Anforderungen.