Umgang mit Batterien beschädigter Hochvoltfahrzeuge
Zielgruppe:
Kfz-Sachverständige und Kfz-Gutachter, Karosseriebauer, Kfz-Mechatroniker, Werkstattleiter
Teilnehmerzahl:
maximal 10 Teilnehmer
Seminardauer:
1 Tag, 9:00 Uhr - 16:00 Uhr
Institut:
KTI Kraftfahrzeugtechnisches
Institut u. Karosseriewerkstätte GmbH & Co.KG

Ihr Kontakt:
Tanja Wester
Telefon: 0228/9127-144
E-Mail: wester@tak.de
Preis (zzgl. MwSt.):
448,00 EUR
Seminar inklusive Verpflegung, Teilnehmerunterlagen und Zertifikat.

325,00 EUR für Innungsmitglieder
Seminar inklusive Verpflegung, Teilnehmerunterlagen und Zertifikat.
Seminarinfo
Die zunehmende Zahl moderner Fahrzeuge mit elektrischen Antriebssystemen stellt hohe Anforderungen an das Personal im Rahmen einer Unfallinstandsetzung. In diesem Lehrgang erfahren Sie alles Wissenswerte über fachgerechte Gefährdungsbeurteilung von Hochvoltbatterien und den sicheren Umgang mit elektrischen Fahrzeugen im Falle eines Unfallschadens.
Seminarinhalte
Es stehen folgende Fragen im Mittelpunkt:
  • Welche Gefährdungen können von einer beschädigten Hochvoltbatterie ausgehen?
  • Welche Kriterien dienen zur Gefährdungsbeurteilung?
  • In welchen Fällen ist eine Quarantäne notwendig und wann kann diese beendet werden?

Die Lehrgangsziele:
  • Sicherheit im Umgang mit verunfallten HV-Fahrzeugen
  • Kenntnisse zur Beschaffung und Umsetzung von Herstellervorgaben
  • Kenntnisse verschiedener Bewertungsprozesse
  • Fähigkeit, Hochvoltbatterien von Unfallfahrzeugen fachgerecht bewerten zu können

Themenschwerpunkte theoretischer Teil:
  • Gefährdungsklassifizierung
  • Quarantäneanforderungen
  • Transportregeln für HV-Fahrzeuge und -Batterien
  • Bewertungskriterien für HV-Batterien
  • Herstellervorgaben

Themenschwerpunkte praktischer Teil:
  • Diagnosemöglichkeiten für HV-Batterien mit und ohne OBD-Zugang
  • Übungen zur Bewertung von HV-Batterien
  • Auswertung von Diagnosedaten der HV-Batterien


ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN ZU DIESEM LEHRGANG:
  • Fachliche Eignung (Ausbildung/Berufsabschluss im Kfz-Bereich), bitte füllen Sie das Feld „Berufsabschluß“ bei der Anmeldung aus
  • Tragen von Arbeitskleidung und Arbeitssicherheitsschuhen

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