Airbag und Gurtstraffer, Befähigungsschein nach § 20 SprengG
Seminarinfo
Dieser Fachkundelehrgang wird durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ausdrücklich für Trainer, die die Vermittlung der Sachkunde für den Umgang mit Airbags und Gurtstraffsystemen (pyrotechnische Rückhaltesysteme) durchführen, empfohlen.
Geschlossene Veranstaltung für Kooperationspartner der TAK
Seminarinhalte
Voraussetzungen:
Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß § 34 Absatz 2 der 1. SprengV.
Diese beantragen die Seminarteilnehmer bei der für ihren Wohnort zuständigen Behörde (Staatl. Gewerbeaufsichtsamt oder Staatl. Amt für Arbeitsschutz). Bitte schnellstmöglich beantragen. Muss bei Lehrgangsbeginn vorliegen
Grundlehrgang für das Erwerben, Überlassen, Aufbewahren, Verwenden und die Beförderung pyrotechnischer Gegenstände für sonstige bzw. technische Zwecke (P1/2 bisher PT1/2 insbesondere Airbag/Gurtstraffersysteme)
1. Rechtsvorschriften
1.1. Rechtsgrundlagen
1.2. Rechtsvorschriften über das Erwerben, Überlassen an andere, Aufbewahren, Verwenden und die Verbringung explosionsgefährlicher Stoffe
2. Aufbau, Wirkungsweise und Zulassung ausgewählter pyrotechnischer Gegenstände für sonstige/technische Zwecke (P1/2 bisher PT1/2)
2.1. Allgemeine Begriffsbestimmungen in der Pyrotechnik
2.2. Pyrotechnische Sätze, Zusammensetzung, Eigenschaften
2.3. Pyrotechnische Gegenstände, Aufbau, Wirkungsweise, Verwendung (insbesondere Airbags, Airbaggeneratoren und Gurtstraffer)
2.4. Zulassung, Klassifizierung (insbesondere Airbags und Gurtstraffer)
3. Berufsgenossenschaftliche Regeln
- DGUV Regel 113-017 BGR/GUV-R 242 "Tätigkeiten mit Explosivstoffen" (ehemals BGV B5)
- DGUV Regel 113-008 "Pyrotechnik" (ehemals BGR 211)
4. Sicherheitstechnische Hinweise nach dem Stand der Technik
5. Praktische Übungen
- Abbrennversuche mit zugelassenen pyrotechnischen Sätzen
- Handhabung ausgewählter pyrotechnischer Gegenstände für technische Zwecke (Auslösung von Airbags, Airbaggasgeneratoren, Gurtstraffern)
6. Auswertung von Unfällen
7. Prüfung
- Die Prüfung wird gemäß § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV) mit einer praktischen, schriftlichen und ggf. mündlicher Prüfung durchgeführt.
8. Lehrgangsauswertung
1. Tag: 12:00 - ca. 16:30 Uhr
2. Tag: 09:00 - ca. 16:30 Uhr
3. Tag: 09:00 - ca. 16:30 Uhr
Zielgruppe
Trainer BBZ
Teilnehmerzahl
maximal 20 Teilnehmer
Seminardauer
2,5 Tage, 9:00 bis 16:30 Uhr
Referent
Ute Blankenburg
Ihr Ansprechpartner
Anna Vetter
Telefon: 0228-9127-145
Telefax: 0228-9127-6145
E-Mail:
vetter@tak.de
Preis (zzgl. MwSt.)
660,00 EUR
(Sonderpreis für Kooperationspartner)
Normalpreis: 1.100,00 Euro
Seminar inkl. Verpflegung, Schulungsunterlagen, Zertifikat und staatlich anerkanntes Fachkundezeugnis gemäß § 32 der 1. SprengV zur Erlangung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG und Verpflegung
Ort, Termin und Anmeldung (Sortierung nach Ort)
Bornheim bei Bonn
14.10.2024 - 16.10.2024 (noch Plätze frei) *
* geschlossene Veranstaltung.