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Teilnahmebedingungen

Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen der TAK anerkannt.

Der TAK gegenüber abgegebene Daten werden nur für interne Zwecke elektronisch gespeichert.


Zahlungsbedingungen

Die Gebühren sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzüge unter Angabe der Rechnungsnummer an die TAK zu bezahlen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Stornierungen, Absagen, Umbuchungen

Die TAK führt alle angebotenen Veranstaltungen stets mit dem Ziel durch, dem Teilnehmer den größtmöglichen Nutzen zu vermitteln. So kann z.B. bei zu geringen Teilnehmerzahlen dieser Zweck nicht mehr gewährleistet werden.

Daher behält es sich die TAK vor, in solchen oder anderen wichtigen Fällen, Veranstaltungen - auch kurzfristig - abzusagen. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Bei Veranstaltungen gilt:
Seminaranmeldungen können bis 2 Wochen vor Seminarbeginn storniert werden. Bei späterer Stornierung wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Selbstverständlich kann ein Ersatzteilnehmer benannt werden. In diesem Fall entstehen keine weiteren Kosten.

Änderungen

Die TAK behält es sich vor, aus wichtigem Grund Ersatzreferenten zu verpflichten und Orts- und Terminänderungen vorzunehmen. Die Teilnehmer werden hierüber unverzüglich informiert.

Unterlagen, Veranstaltungsinhalte

Die TAK bemüht sich, stets einwandfreie Unterlagen und hochqualifizierte Referenten zur Verfügung zu stellen. Für Fehler in den Unterlagen oder Fehler der Referenten sowie für sämtliche Veranstaltungsinhalte, kann jedoch keine Haftung übernommen werden.
Die Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Kopien hieraus - auch auszugsweise - sind nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung durch die TAK zulässig.

Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist, sofern der Teilnehmer Kaufmann ist, Bonn. Die TAK haftet im Höchstfall in Höhe bereits gezahlter Gebühren. Die Haftung für höhere Gewalt, jede Art von Schadensersatz - soweit leichte Fahrlässigkeit vorliegt - sowie für etwaige Drittschäden ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in diesen Bestimmungen eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bei Vertragsabschluß bedacht hätten.