1. Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen
Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen der TAK
anerkannt. Der TAK gegenüber abgegebene Daten werden für interne Zwecke elektronisch
gespeichert.
2. Zahlungsbedingungen
Die Gebühren sind sofort nach
Rechnungsstellung ohne Abzüge unter Angabe der Rechnungsnummer an die TAK zu
bezahlen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Stornierungen, Absagen, Umbuchungen
Die TAK führt alle angebotenen
Veranstaltungen stets mit dem Ziel durch, dem Teilnehmer den größtmöglichen
Nutzen zu vermitteln. So kann z.B. bei zu geringen Teilnehmerzahlen dieser Zweck
nicht mehr gewährleistet werden.
Daher behält es sich die TAK vor, in solchen oder anderen wichtigen Fällen,
Veranstaltungen - auch kurzfristig - abzusagen. Bereits entrichtete Gebühren
werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Bei Veranstaltungen gilt:
Seminaranmeldungen können bis 2 Wochen vor Seminarbeginn storniert werden. Bei
späterer Stornierung wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Selbstverständlich
kann ein Ersatzteilnehmer benannt werden. In diesem Fall entstehen keine
weiteren Kosten.
4. Änderungen
Die TAK behält es sich vor, aus wichtigem Grund Ersatzreferenten zu verpflichten
und Orts- und Terminänderungen vorzunehmen. Die Teilnehmer werden hierüber
unverzüglich informiert.
5. Unterlagen, Veranstaltungsinhalte
Die TAK bemüht sich, stets einwandfreie Unterlagen und hochqualifizierte Referenten
zur Verfügung zu stellen. Für Fehler in den Unterlagen oder Fehler der
Referenten sowie für sämtliche Veranstaltungsinhalte, kann jedoch keine Haftung übernommen
werden.
Die Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Kopien hieraus -
auch auszugsweise - sind nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung durch
die TAK zulässig.
6. Schlußbestimmungen
Gerichtsstand ist, sofern der Teilnehmer Kaufmann ist, Bonn. Die TAK haftet im
Höchstfall in Höhe bereits gezahlter Gebühren. Die Haftung für höhere Gewalt,
jede Art von Schadensersatz - soweit leichte Fahrlässigkeit vorliegt - sowie für
etwaige Drittschäden ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in diesen
Bestimmungen eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder
zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit
rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben
oder gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bei Vertragsabschluß bedacht hätten.
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