| | Gasanlagen
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Die Gasanlagenprüfung (GAP) darf nur durch die verantwortlichen Personen und Fachkräfte durchgeführt werden, die eine mindestens 1-tägige Grundschulung (GAP-Schulung) nachweisen können.
Die neuen Regelungen sind seit dem 01. April 2006 in Kraft. |
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Gasanlagen dürfen nur von qualifiziertem, d.h. zusätzlich geschultem Personal eingebaut, repariert und gewartet werden. Nach dem Einbau einer Gasanlage ist auf jeden Fall eine GSP erforderlich, die von einer hierfür anerkannten Kfz-Werkstätte durchgeführt werden kann. |
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Ab Februar 2008 im Angebot: Die gesetzlich geforderten GAP-Wiederholungsschulungen
Die Frist für die Wiederholungsschulungen beträgt maximal 36 Monate, beginnend mit dem Monat, in dem erfolgreich eine Abschlussprüfung nach einer erstmaligen Schulung oder einer Wiederholungsschulung abgelegt wurde.
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Ab Januar 2009 im Angebot: Die gesetzlich geforderten GSP-Wiederholungsschulungen
Die Frist für die Wiederholungsschulungen beträgt maximal 36 Monate, beginnend mit dem Monat, in dem erfolgreich eine Abschlussprüfung nach einer erstmaligen Schulung oder einer Wiederholungsschulung abgelegt wurde.
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Die erfolgreiche Teilnahme an diesem Lehrgang ist Voraussetzung zur Anerkennung der Sachkunde entsprechend dem DVGW-Arbeitsblatt G 607. Diese Sachkunde berechtigt zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in privat genutzten Fahrzeugen (Wohnwagen/Wohnmobil). |
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