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aktuelle SeminareGasanlagen

Alle Prognosen gehen davon aus, dass der Anteil der Gasfahrzeuge am Verkehrsaufkommen weiter zunehmen wird. Wir stellen mit der neuen Gassystemeinbauprüfung und der Gasanlagenprüfung sicher, dass die notwendigen Sicherheitsstandards während der gesamten Lebensdauer des einzelnen Kraftfahrzeugs eingehalten werden (Auszug aus dem Grußwort von Minister Wolfgang Tiefensee zum neuen GAP-Schulungshandbuch).

 

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Gasanlagen

 
(1) Gasanlagen in Kfz - Schulung zur Berechtigung von Gasanlagenprüfungen (GAP) Die Gasanlagenprüfung (GAP) darf nur durch die verantwortlichen Personen und Fachkräfte durchgeführt werden, die eine mindestens 1-tägige Grundschulung (GAP-Schulung) nachweisen können.

Die neuen Regelungen sind seit dem 01. April 2006 in Kraft.
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(2) Gasanlagen in Kfz - Gassystemeinbauprüfung (GSP) inkl. GAP (4-tägig) Gasanlagen dürfen nur von qualifiziertem, d.h. zusätzlich geschultem Personal eingebaut, repariert und gewartet werden. Nach dem Einbau einer Gasanlage ist auf jeden Fall eine GSP erforderlich, die von einer hierfür anerkannten Kfz-Werkstätte durchgeführt werden kann.
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(3) Gasanlagen in Kfz - GAP-Wiederholungsschulung Ab Februar 2008 im Angebot: Die gesetzlich geforderten GAP-Wiederholungsschulungen

Die Frist für die Wiederholungsschulungen beträgt maximal 36 Monate, beginnend mit dem Monat, in dem erfolgreich eine Abschlussprüfung nach einer erstmaligen Schulung oder einer Wiederholungsschulung abgelegt wurde.
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(4) Gasanlagen in Kfz - GSP-Wiederholungsschulung Ab Januar 2009 im Angebot: Die gesetzlich geforderten GSP-Wiederholungsschulungen

Die Frist für die Wiederholungsschulungen beträgt maximal 36 Monate, beginnend mit dem Monat, in dem erfolgreich eine Abschlussprüfung nach einer erstmaligen Schulung oder einer Wiederholungsschulung abgelegt wurde.
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Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen (Wohnwagen/Wohnmobile) Die erfolgreiche Teilnahme an diesem Lehrgang ist Voraussetzung zur Anerkennung der Sachkunde entsprechend dem DVGW-Arbeitsblatt G 607. Diese Sachkunde berechtigt zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in privat genutzten Fahrzeugen (Wohnwagen/Wohnmobil).
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