| | Fahrtschreiber und Kontrollgeräte
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Nach den neuen Vorschriften können Kraftfahrzeugwerkstätten jetzt auch von ihrer Kfz-Innung zur Prüfung der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte anerkannt werden. Eine der Voraussetzungen für die Anerkennung ist der Nachweis, dass die verantwortlichen Fachkräfte sich in Schulungen spezielle Kenntnisse angeeignet haben.
Diese Schulungen wurden bisher nur von den Herstellern der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte durchgeführt. Nun haben die verantwortlichen Fachkräfte auch die Möglichkeit, Lehrgänge in den vom Bundesinnungsverband des Kfz-Handwerks autorisierten Bildungsstätten des Handwerks zu besuchen. |
weitere Infos/Anmeldung 
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Nach den neuen Vorschriften können Kraftfahrzeugwerkstätten jetzt auch von ihrer Kfz-Innung zur Prüfung der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte anerkannt werden. Eine der Voraussetzungen für die Anerkennung ist der Nachweis, dass die verantwortlichen Fachkräfte sich in Schulungen spezielle Kenntnisse angeeignet haben.
Diese Schulungen wurden bisher nur von den Herstellern der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte durchgeführt. Nun haben die verantwortlichen Fachkräfte auch die Möglichkeit, Lehrgänge in den vom Bundesinnungsverband des Kfz-Handwerks autorisierten Bildungsstätten des Handwerks zu besuchen.
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