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Das Schulungskonzept ist hersteller- und produktübergreifend aufgebaut und ermöglicht so eine neutrale Schulung der für die Prüfungen verantwortlichen Fachkräfte.

 

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Fahrtschreiber und Kontrollgeräte

 
§ 57 b - Schulung von verantwortlichen Fachkräften - Erstschulung Nach den neuen Vorschriften können Kraftfahrzeugwerkstätten jetzt auch von ihrer Kfz-Innung zur Prüfung der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte anerkannt werden. Eine der Voraussetzungen für die Anerkennung ist der Nachweis, dass die verantwortlichen Fachkräfte sich in Schulungen spezielle Kenntnisse angeeignet haben.

Diese Schulungen wurden bisher nur von den Herstellern der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte durchgeführt. Nun haben die verantwortlichen Fachkräfte auch die Möglichkeit, Lehrgänge in den vom Bundesinnungsverband des Kfz-Handwerks autorisierten Bildungsstätten des Handwerks zu besuchen.
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§ 57 b - Schulung von verantwortlichen Fachkräften - Wiederholungsschulung Nach den neuen Vorschriften können Kraftfahrzeugwerkstätten jetzt auch von ihrer Kfz-Innung zur Prüfung der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte anerkannt werden. Eine der Voraussetzungen für die Anerkennung ist der Nachweis, dass die verantwortlichen Fachkräfte sich in Schulungen spezielle Kenntnisse angeeignet haben.

Diese Schulungen wurden bisher nur von den Herstellern der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte durchgeführt. Nun haben die verantwortlichen Fachkräfte auch die Möglichkeit, Lehrgänge in den vom Bundesinnungsverband des Kfz-Handwerks autorisierten Bildungsstätten des Handwerks zu besuchen.
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