verbindliche Anmeldung
Seminar
(2) Zertifizierter Geldwäschebeauftragter
Termin und Ort
04.06.2019 in Stuttgart (noch Plätze frei)
Preis (zzgl. MwSt.)
490,00 EUR
inkl. Tagungsunterlagen, Abschlussprüfung, Zertifikat und Verpflegung. 25% Rabatt für Innungsmitglieder.
Seminarinfo
Wussten Sie, dass Personen, die gewerblich mit Gütern handeln, durch das Geldwäschegesetz (GwG) als sogenannte "Verpflichtete" bezeichnet werden?
Dies gilt insbesondere für Güterhändler, die mit hochwertigen Gütern wie Autos handeln. Im Rahmen des eigenen Risikomanagements, zur Vermeidung von Reputationsschäden und rechtlicher Konsequenzen sollten sich Autohändler ihrer gesetzlichen Pflichten bewusst sein und unbedingt die Einbindung und korrekte Umsetzung der Vorschriften durch ihre Mitarbeiter sicherstellen.
Das GwG schreibt eine Vielzahl organisatorischer, in die Betriebsabläufe des Autohändlers tief eingreifender Maßnahmen vor. Dies ist jedoch den wenigsten Händlern bewusst, so dass sie bei Nichteinhalten der geforderten Maßnahmen ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit gefährden, zusätzlich zu rechtlichen Konsequenzen und gravierenden Geldbußen.
Teilnehmerzahl
begrenzt
Seminardauer
1 Tag, 9:00Uhr - 17:00Uhr
Referent
Andreas Glotz
Referent: Deutsche Gesellschaft für Geldwäscheprävention mbH
Ihr Ansprechpartner
Katrin Kohl
Telefon: 0228-9127-216
Telefax: 0228-9127-6216
E-Mail: kohl@tak.de
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